1. Geltungsbereich für Privatkunden
Dieser Teil A gilt für Verträge zwischen Bären EDV® beziehungsweise der KR Vertriebs GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“ oder „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
Er gilt für vereinbarte IT-Service-, Unterstützungs-, Einrichtungs-, Reparatur- und Wartungsleistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertrag und Leistung
Der konkrete Auftrag und Leistungsumfang werden vor Beginn abgestimmt. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, unsere Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir nach einer eindeutigen Beauftragung des Kunden mit der Leistung beginnen. Beim Onlineabschluss gibt der Kunde mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit unserer gesonderten Vertrags- oder Aktivierungsbestätigung zustande.
Ob Dienst-, Werk-, Kauf- oder Vorschriften über digitale Produkte gelten, richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsinhalt. Soweit kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, erbringen wir die vereinbarte Tätigkeit fachgerecht nach dem bei Beauftragung üblichen Stand der Technik. Eine dauerhaft störungsfreie Funktion von Geräten, Software, Internetzugängen oder Diensten Dritter wird nicht geschuldet. Zwingende gesetzliche Mängel- und Aktualisierungsrechte bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang und nicht enthaltene Leistungen
Zum vereinbarten Auftrag können insbesondere Fehleranalyse, technische Einordnung, Einrichtung, Reparatur, Wartung und die Abstimmung der nächsten sinnvollen Schritte gehören.
Ausführliche telefonische Beratung, Schulungen, zusätzliche Geräte, Material, Lizenzen, Leistungen von Drittanbietern und Arbeiten außerhalb des abgestimmten Auftrags werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht und vergütet.
4. Geräte, Zugänge und Drittanbieter
Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Geräte, Zugangsdaten, Administratorrechte, Lizenzen und Informationen rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sollen nur für die erforderliche Dauer zur Verfügung gestellt und anschließend geändert werden.
Für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen durch Hersteller, Netzbetreiber, Cloud-, Software- oder sonstige Drittanbieter haften wir nur, soweit wir diese Umstände zu vertreten haben.
5. Vor-Ort-Termine und Partner
Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart. Wegen der erforderlichen Anfahrt und der Verkehrssituation in Berlin werden die Anfahrt sowie die erste volle Arbeitsstunde berechnet. Eine Abrechnung in 30-Minuten-Einheiten gilt ausschließlich für Termine in unseren Büroräumen ohne Anfahrt.
Wir dürfen geeignete Erfüllungsgehilfen oder Vor-Ort-Partner einsetzen. Personenbezogene Daten werden dabei nur weitergegeben, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die vor Auftragserteilung mitgeteilten Preise oder die auf der Preisseite ausgewiesenen Preisgrundlagen. Material, Lizenzen und Leistungen Dritter werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, ohne Abzug zu zahlen.
7. Termine, Absage und Kündigung
Termine können in Textform abgesagt oder geändert werden. Bei einer vom Kunden zu vertretenden kurzfristigen Absage können bereits angefallene Anfahrts-, Vorbereitungs- oder Fremdkosten sowie die tatsächlich nicht mehr anderweitig nutzbare Terminzeit im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Arbeitszeit werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
Für laufende Vertragsverhältnisse gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7a. Bären PC-Schutzbrief für Privatkunden
Der Bären PC-Schutzbrief ist eine laufende technische Betreuung für private Windows-PCs und Windows-Laptops. Der erste betreute PC kostet 4,99 Euro einschließlich Umsatzsteuer pro Monat. Für bis zu neun weitere PCs desselben Privathaushalts wird ein Mehrgeräte-Rabatt von 50 Prozent auf deren jeweiligen Grundpreis gewährt. Aufgrund der centgenauen Rundung beträgt der monatliche Gesamtpreis für ein bis zehn Geräte 4,99 Euro, 7,49 Euro, 9,98 Euro, 12,48 Euro, 14,97 Euro, 17,47 Euro, 19,96 Euro, 22,46 Euro, 24,95 Euro beziehungsweise 27,45 Euro. Die Abrechnung erfolgt monatlich; der Vertrag ist monatlich kündbar.
Der Mehrgeräte-Rabatt ist ein Haushaltstarif. Die rabattierten Geräte müssen demselben privaten Haushalt zugeordnet sein und grundsätzlich über dessen gemeinsamen Internetanschluss betrieben werden. Zur Missbrauchsprüfung dürfen die vom Server technisch erkannten öffentlichen IP-Adressen beziehungsweise IPv6-Präfixe der betreuten Geräte verglichen werden. Dynamische Adresswechsel, Providerwechsel, vorübergehende Mobilfunknutzung oder ein VPN begründen für sich allein keinen Vertragsverstoß.
Ergeben sich wiederholt und dauerhaft Anhaltspunkte dafür, dass rabattierte Geräte verschiedenen Haushalten oder Standorten zugeordnet sind, wird der Kunde zunächst um Klärung gebeten und erhält eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bleibt die vertragswidrige Nutzung bestehen, kann die Betreuung der nicht rabattberechtigten Zusatzgeräte gesperrt und der Vertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen gekündigt werden. Bereits fällige Entgelte für einen Leistungszeitraum, in dem die vereinbarte Betreuung bereitstand, bleiben unberührt; weitergehende gesetzliche Rechte beider Seiten bleiben bestehen.
Der Grundumfang umfasst die vereinbarte Überwachung technischer Gerätezustände, die Einordnung relevanter Auffälligkeiten und einen persönlichen Ansprechpartner. Reparaturen, individuelle Supportzeit, Vor-Ort-Einsätze, Hardware, Software, Lizenzen und Leistungen Dritter sind nicht im Monatsbetrag enthalten. Solche kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Freigabe beauftragt.
Bei einem Onlineabschluss wird das Kundenkonto erst nach serverseitig bestätigtem Zahlungseingang als bezahlt aktiviert. Die Einrichtung des Kundenclients und der Beginn der technischen Betreuung werden gesondert bestätigt. Die gesetzlichen Rechte zum Widerruf sowie zur Kündigung bleiben unberührt.
Privatkunden können den PC-Schutzbrief einmalig für 14 Tage mit einem Windows-PC kostenlos und eingeschränkt testen. Der Test endet automatisch und wird weder kostenpflichtig verlängert noch in einen bezahlten Vertrag umgewandelt. Ein kostenpflichtiger PC-Schutzbrief entsteht ausschließlich durch einen gesonderten ausdrücklichen Abschluss.
Die Testversion ist eine Diagnosevorschau. Sie zeigt ausschließlich auf Grundlage tatsächlich erkannter Daten den allgemeinen Zustand, Befundanzahlen und grobe Schweregrade. Konkrete Fehlertexte, betroffene Komponenten, Ursachen, Handlungsempfehlungen, Monats- oder Gesundheitsberichte, technische Detailmeldungen, Reparaturen, Treiber- oder Patchinstallationen und sonstige Eingriffe sind nicht Bestandteil des Tests. Werden keine Auffälligkeiten erkannt, wird dies wahrheitsgemäß angezeigt.
Der kostenlose Test ist auf einen Testzeitraum je Kunde, Haushalt und Gerät beschränkt. Deinstallation oder Neuinstallation startet keinen neuen Testzeitraum. Hinweise während des Tests dürfen ausschließlich den Teststatus, die verbleibende Laufzeit sowie Kontakt- und Abschlussmöglichkeiten nennen; sie lösen keine Zahlung und keine technische Maßnahme aus.
8. Mitwirkung und Datensicherung
Der Kunde informiert uns vollständig über bekannte Fehler, Änderungen, Vorschäden und bereits unternommene Maßnahmen. Verzögerungen und Mehraufwand infolge fehlender oder unzutreffender Angaben können zusätzlich berechnet werden, wenn der Kunde dies zu vertreten hat.
Vor Arbeiten an Geräten oder Datenbeständen ist eine aktuelle, vollständige und überprüfbare Datensicherung bereitzuhalten, soweit dies dem Kunden nach Art der Leistung zumutbar ist. Dies gilt nicht, soweit die Erstellung oder Prüfung der Datensicherung selbst ausdrücklich Gegenstand unseres Auftrags ist. Sofern eine Datensicherung eingerichtet wird, bleibt die laufende Kontrolle zukünftiger Sicherungen Aufgabe des Kunden, sofern keine laufende Kontrolle vereinbart wurde.
9. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Kunde soll erkennbare Probleme möglichst genau und zeitnah mitteilen und uns Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung geben.
Keine Mängelansprüche bestehen für Störungen, die ausschließlich auf nicht von uns zu vertretenden Änderungen des Kunden, ungeeigneter Hardware, fehlenden Lizenzen oder Leistungen Dritter beruhen.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust im Rahmen der Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer dem Kunden zumutbaren ordnungsgemäßen und aktuellen Sicherung entstanden wäre. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, zwingender gesetzlicher Haftung, arglistigem Verschweigen oder einer übernommenen Garantie.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und unserer Datenschutzerklärung. Informationen und Daten, die uns im Rahmen des Auftrags zugänglich werden, behandeln wir vertraulich.
12. Markenrechte
Bären EDV® ist eine eingetragene Marke. Eine Nutzung der Marke, von Logos oder geschützten Inhalten bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
1. Geltungsbereich und Vorrang
Dieser Teil B gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Gegenüber Verbrauchern gilt ausschließlich Teil A.
Er gilt für sämtliche IT-, Beratungs-, Support-, Einrichtungs-, Reparatur-, Wartungs- und Lieferleistungen von Bären EDV® beziehungsweise der KR Vertriebs GmbH & Co. KG. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen und Rahmenverträge haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Aufwandsschätzungen
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, Annahme eines Angebots oder durch Beginn einer zuvor eindeutig beauftragten Leistung zustande. Bei telefonisch beauftragten Vor-Ort-Einsätzen gilt der Auftrag mit dem auf ausdrücklichen Kundenwunsch begonnenen Anfahrtsweg als erteilt, wenn Leistungsgegenstand und Preisgrundlage zuvor mitgeteilt wurden.
Diagnosen, Aufwandsschätzungen, Zeitangaben und technische Einschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis, eine verbindliche Frist oder eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde. Ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag ist hiervon als gesondert beauftragte Leistung nach Ziffer 7 zu unterscheiden. Erkennbarer zusätzlicher Aufwand wird vor seiner Ausführung abgestimmt, soweit eine vorherige Abstimmung zumutbar möglich ist.
3. Art und Umfang der Leistung
Maßgeblich sind Auftragsbestätigung, Angebot oder Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg vereinbart wurde, schulden wir die fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
Wir dürfen geeignete Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer einsetzen sowie sachlich abgrenzbare Teilleistungen erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und seine berechtigten Interessen nicht beeinträchtigt. Die dauerhafte Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit von Internetanschlüssen, Cloud-Diensten, Plattformen, Herstellerdiensten, Software, Updates oder sonstigen Leistungen Dritter ist nicht geschuldet.
4. Termine, Fristen und höhere Gewalt
Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkung verspätet erbringt oder ein von uns nicht zu vertretender Umstand die Leistung behindert.
Bei Ereignissen außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfällen von Netzen oder Rechenzentren, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, unverschuldeten Lieferengpässen, Cyberangriffen auf Dritte oder sonstiger höherer Gewalt, sind die betroffenen Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Behinderung ausgesetzt. Wir informieren den Auftraggeber und begrenzen die Auswirkungen im zumutbaren Umfang. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage und ist ein weiteres Festhalten am betroffenen Leistungsteil unzumutbar, kann jede Partei diesen noch nicht erbrachten Teil in Textform kündigen. Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
5. Mitwirkung, Lizenzen und Datensicherung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Ansprechpartner, Informationen, Zugänge, Administratorrechte, Lizenzen, Geräte, Arbeitsplätze und sicheren Fernzugriffe bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte, Software und Daten rechtmäßig genutzt werden dürfen.
Vor jedem Eingriff in Systeme oder Datenbestände erstellt und überprüft der Auftraggeber eine aktuelle, vollständige und extern aufbewahrte Datensicherung. Auch nach einer von uns vorgenommenen Einrichtung oder Änderung eines Sicherungssystems bleibt die regelmäßige Durchführung, Kontrolle und Wiederherstellungsprüfung Aufgabe des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter laufender Auftrag besteht.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Hinweises und angemessener Gelegenheit zur Nachholung, dürfen wir den betroffenen Leistungsteil aussetzen. Der hierdurch nachweisbar verursachte Warte-, Reise- und Mehraufwand wird nach der vereinbarten oder vorab mitgeteilten Preisgrundlage berechnet.
6. Abnahme, Prüfung und Mängelanzeige
Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion bleiben unberührt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, gelten für Warenlieferungen die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Mängelanzeigen müssen den Fehler nachvollziehbar beschreiben und die zur Prüfung erforderlichen Informationen enthalten.
7. Vergütung, Vor-Ort-Einsätze und Fremdkosten
Leistungen werden nach dem vereinbarten Preis, andernfalls nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand zu den bei Beauftragung mitgeteilten Preisgrundlagen abgerechnet. Maßgeblich ist die jeweils als netto oder brutto gekennzeichnete Preisangabe.
Bei Vor-Ort-Terminen werden die vereinbarte Anfahrt und mindestens die erste volle Arbeitsstunde berechnet. 30-Minuten-Einheiten gelten ausschließlich für Termine in unseren Büroräumen ohne Anfahrt. Wartezeiten, zusätzliche Fahrten, Material, Versand, Lizenzen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet, soweit sie beauftragt oder zur Durchführung erforderlich und abgestimmt sind.
Die Ausarbeitung eines Kostenvoranschlags für einen Geschäftskunden ist eine gesondert vergütungspflichtige Leistung, wenn der Auftraggeber vor Beginn über die Kostenpflicht informiert wurde und die Erstellung beauftragt. Abgerechnet werden die vereinbarte Anfahrt sowie die tatsächlich für Aufnahme, Prüfung, Planung und Ausarbeitung benötigte Arbeitszeit zu den bei Beauftragung mitgeteilten Tarifen. Kommt anschließend ein Umsetzungsauftrag zustande, können wir die Vergütung für den Kostenvoranschlag nach eigenem kaufmännischem Ermessen ganz oder teilweise auf den Folgeauftrag anrechnen. Ein Anspruch auf Anrechnung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Rechnung, Verzug und Zurückbehaltung
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, ohne Abzug fällig. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen. Nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist dürfen wir weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.
Der Auftraggeber darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt. Werden uns nach Vertragsschluss objektive Umstände bekannt, die unseren Vergütungsanspruch gefährden, dürfen wir für noch ausstehende Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen; dem Auftraggeber bleibt die Wahl zwischen beiden Sicherungsformen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag unser Eigentum. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwenden oder weiterveräußern; Forderungen aus der Weiterveräußerung werden in Höhe des offenen Rechnungsbetrags bereits jetzt an uns abgetreten. Der Auftraggeber bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter informiert uns der Auftraggeber unverzüglich. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
10. Mängel, Nacherfüllung und Verjährung
Bei berechtigten Mängeln steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die weiteren gesetzlichen Rechte. Keine Mängelansprüche bestehen für Störungen infolge nicht freigegebener Änderungen, unsachgemäßer Bedienung, ungeeigneter Systemumgebung, fehlender Lizenzen oder nicht von uns zu vertretender Drittanbieterleistungen.
Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern grundsätzlich in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Die Verkürzung gilt nicht für die in § 438 Absatz 1 Nummer 2 und § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB genannten Fälle, gesetzliche Rückgriffsansprüche, Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommenen Garantien sowie sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche. Für gebrauchte Waren ist die Sachmängelhaftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; die vorgenannten Ausnahmen gelten entsprechend.
11. Haftung und Datenverlust
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn oder Betriebsunterbrechungen sind nur ersatzfähig, soweit sie im Einzelfall eine typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Folge der Pflichtverletzung darstellen.
Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust im Rahmen der Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung auf die Kosten der Wiederherstellung begrenzt, die bei ordnungsgemäßer, aktueller und überprüfter Datensicherung angefallen wären. Für Schäden durch Schadsoftware, Cyberangriffe, Herstellerupdates, Hardwaredefekte oder Ausfälle von Drittanbietern haften wir nur, soweit wir den schadensursächlichen Umstand zu vertreten haben. Ein Mitverschulden des Auftraggebers, insbesondere wegen unzureichender Datensicherung oder verspäteter Fehlermeldung, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Die unbeschränkten Haftungstatbestände des ersten Absatzes bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen vertraulich. Ausgenommen sind rechtmäßig bekannte, öffentlich zugängliche oder aufgrund zwingender Vorschriften offenzulegende Informationen.
Jede Partei bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihr verantworteten Datenverarbeitung zuständig. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, wird vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
13. Laufzeit, Aussetzung und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Rahmenvereinbarung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung oder angemessener Frist zur Abhilfe eine wesentliche Vertragspflicht erheblich verletzt, der Auftraggeber mit nicht unerheblichen Zahlungen in Verzug bleibt oder die weitere Leistung aus konkreten rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar ist. Abmahnung oder Fristsetzung entfallen nur, wenn sie gesetzlich entbehrlich sind. Eine Aussetzung muss sich auf betroffene Leistungen beschränken und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig sein.
13a. Managed IT & Monitoring
Managed IT & Monitoring kostet im veröffentlichten Grundumfang 15,00 Euro netto je betreutem Firmen-PC, Laptop oder Server und Monat. Der Grundumfang umfasst die vereinbarte Erfassung und Einordnung technischer Systemzustände sowie den Monatsbericht. Aktives Patchen, Remote-Arbeiten, Eingriffe in Serverdienste, aktive Netzwerkbetreuung, Vor-Ort-Einsätze, Hardware, Software und Lizenzen werden abhängig von Umfang und Aufwand gesondert vereinbart.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Auftraggeber kann das erste Vertragsjahr im Voraus bezahlen oder von Vertragsbeginn an monatlich zahlen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird monatlich abgerechnet und der Vertrag kann monatlich gekündigt werden.
Monitoringmeldungen lösen keinen kostenpflichtigen Technikereinsatz und keine andere kostenpflichtige Zusatzleistung automatisch aus. Soweit nicht ausdrücklich ein zuvor festgelegter Handlungsrahmen vereinbart wurde, beginnen kostenpflichtige Maßnahmen erst nach Rücksprache und Freigabe durch den Auftraggeber.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Die Abtretung nicht auf Geld gerichteter Ansprüche bedarf unserer Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf. Die Abtretung von Geldforderungen und § 354a HGB bleiben unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.